Sie muss eine einheitliche und unbefangene Umsetzung der Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge auf dem gesamten Gebiet des Kantons Wallis sicherstellen. Gleichzeitig hat sie auch für die korrekte Anwendung der vertraglichen Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge des Bauhauptgewerbes, die auf kantonaler Ebene gelten, sowie des Landesmantelvertrags für das schweizerische Baugewerbe (LMV) zu sorgen.
Die Sozialpartnerschaft im Bauwesen : Sendung Kanal9 – LPT vom 24.10.23