Allgemeines
Die Samstagsarbeit (und analog die Arbeit an Brückentagen und während der offiziellen Ferien) ist untersagt. In ausserordentlichen Fällen kann die paritätische Kommission eine Sonderbewilligung erteilen, um an diesen sogenannten arbeitsfreien Tagen zu arbeiten. Mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeit (spätestens am Donnerstag um 17.00 Uhr für die Samstagsarbeit) muss über die Plattform http://www.travaildusamedi.ch ein begründetes Gesuch eingereicht werden.
Zonenkatalog Tal- und Bergregionen
Dieses Dokument ist von der paritätischen Kommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes des Kantons Wallis ausgearbeitet worden. Darin werden äusserst exakt die verschiedenen Zonen aufgelistet, wobei auch die Tal- und Bergregionen klar voneinander getrennt werden. Das Dokument ist deshalb nützlich, um die Zonen zu finden, die von der offiziellen Schliessung der Baustellen im August betroffen sind.
Download hier
Einreichen eines Gesuch für eine Sonderbewilligung
Die Unternehmen die einen Antrag für Samstagsarbeit stellen möchten, müssen diesen via der Plattform http://www.travaildusamedi.ch/de bis spätestens Donnerstag 17:00 Uhr vor dem gewünschten Samstag stellen.
Meldung verdächtiger Tätigkeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten
Die Kontrollen der Einhaltung der Tarifverträge erfolgen durch die paritätischen Berufskommissionen mit Unterstützung des Vereins zur Verstärkung der Kontrollen auf Baustellen (VVKB).
Wenn Sie Zeuge einer verdächtigen Aktivität sind und bezweifeln, dass eine Sonderbewilligung erteilt wurde, können Sie dies melden
indem Sie die Telefonzentrale kontaktieren:
VVBK | Verband zur Verstärkung der Baustellenkontrollen
Nathalie Reuse, Koordinatorin
Tel. 027 606 74 39
Fax 027 606 74 44
Mail: nathalie.reuse@admin.vs.ch
oder indem Sie das Onlineformular ausfüllen (Kategorie: ausbeuteriche Arbeitsbedingungen)