Zur Erinnerung: Das KAA gibt auf Bauprojekte in archäologischen Schutzbereichen eine Vormeinung ab und verlangt 15 Tag vor Beginn der Arbeiten eine Meldung, um Sondierungen und/oder eine Begleitung der Erdarbeiten vorzunehmen. Dieses Vorgehen soll sowohl die Zerstörung von archäologischem Erbe verhindern als auch die Dokumentation allfälliger, bei der Baubegleitung zu Tage kommender Zeugnisse ermöglichen.
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir Sie daran, dass die archäologischen Schutzbereiche auf dem kantonalen Geoportal unter der untenstehenden Adresse eingesehen werden können:
https://sitonline.vs.ch/urbanisation/archeologie/de/
Der Layer kann über die untenstehenden Webdienste auch in Ihre Geoinformationssysteme, sofern vorhanden (ArcGIS, ArcGIS Online, QGIS, etc.) eingefügt werden:
- WMS = https://sit.vs.ch/arcgis/services/Archeologie/MapServer/WMSServer
- Map Image = https://sit.vs.ch/arcgis/rest/services/Archeologie/MapServer/
Die Kontaktperson beim KAA ist Herr Sylvain Ozainne sylvain.ozainne@admin.vs.ch unter 027 606 38 33.