GAV – Informationen 2025

Wichtigste Änderungen ab dem 1. Januar 2025

I. Erhöhung der Effektiv- und Mindestlöhne

  1. Effektivlöhne
    Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2025 generell um 1,4 % erhöht. Voraussetzung für die Gewährung der Lohnerhöhung ist, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2024 mindestens 6 Monate in einem dem LMV unterstellten Betrieb gearbeitet hat und «voll leistungsfähig» ist (vgl. 45 Abs. 1 lit. a LMV).
    Zusatzvereinbarung Lohn zum LMV 2025
  2. Basislöhne 2025 (Mindestlöhne)
    Die Basislöhne werden im gleichen Verhältnis erhöht (Monatslöhne) bzw. analog die Stundenlöhne (mathematisch gerundet auf CHF 0.05) und betragen wie folgt:

II. Offizielle Ferien

Die Baustellen sind im Sommer offiziell geschlossen

  • vom Montag, den 4. August 2025 um 07.00 Uhr
  • bis Montag, den 11. August 2025 um 07.00 Uhr.

Die Baustellen in den Bergregionen sind von dieser Bestimmung nicht betroffen.

Den Katalog der Zonen können Sie hier einsehen.

III. Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit

Aufteilung der Erhöhung des Beitragssatzes für den Erwerbsausfall ab dem 1. Januar 2025

Die Sozialpartner müssen den Beitragssatz für die Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit um 1.25 % erhöhen, für die Karenzfrist von einem Tag. Der GAV sieht in Artikel 23 eine Aufteilung von 1/3-2/3 für jede diesbezügliche Beitragserhöhung oder -senkung vor.

So beträgt die Prämie ab dem 1. Januar 2025 insgesamt 6.55 %, davon

  • 4.73 % zulasten der Arbeitgeber
  • 1.82 % zulasten der Arbeitnehmer

Für alle weiteren Elemente und Grundprinzipien sowie alle anderen Aspekte im Zusammenhang mit den Neuheiten 2025 verweisen wir auf die Informationen unserer Website:

  1. GAV – Hinweis auf gewisse Grundprinzipien und andere Informationen
    (s.Zirkular 2024)
  2. GAV – Neuheiten 2025

Ebenfalls zu konsultieren :