Eidgenössisches Klimaschutz-Gesetz
In voller Übereinstimmung mit der Schweizer Wirtschaftsallianz für das Klimaschutz-Gesetz unterstützt die gesamte Branche der Bauwirtschaft das KIG als notwendige und glaubwürdige Alternative! Das KIG bietet für die Unternehmen und die Gesellschaft zahlreiche Vorteile. Das allgemeine Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bleibt bestehen. Als direkter Gegenvorschlag zur Initiative sieht das KIG jedoch die notwendigen finanziellen Mittel und die Fördermechanismen für die technologische Entwicklung vor, so dass die Reduktion der CO2-Emissionen bis 2050 realistisch bleibt.
Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes: fehlende Ambitionen!
Die Bauwirtschaft ist seit Beginn der Arbeiten einbezogen worden und hat gehofft, dass im gesetzlichen Rahmen, der dem Grossen Rat vorgelegt wird, die für den Energiewandel definierten Ziele anhand der Realität vor Ort, des Stands der Technologie und der Antizipation der Wirtschaft konkretisiert würden. Leider ist der entscheidende Bereich der Renovation mehr oder weniger dem Ermessen der privaten und gewerblichen Eigentümer überlassen worden. Ausserdem sind die Vorschläge für eine bessere Übernahme der Investitionskosten, zum Beispiel durch Bürgschaften oder zinslose Darlehen, nicht berücksichtigt worden. Die Realität und der aktuelle Energiemarkt werden diese zögernde Haltung wahrscheinlich sehr rasch vergessen lassen.
Kantonales Klimagesetz: interessante neue Instrumente
Der Vorentwurf des Gesetzes spielt seine Trümpfe aus: perfekt ausgerichtete Ziele, Wille zur Transversalität, usw. Leider ist die fehlende Koordination betreffend den legislativen Terminplan und die laufenden Arbeiten zur Verfassungsrevision hervorzuheben. Zudem muss eine Art Widerspruch in der Umsetzung der Interessensabwägung erwähnt werden. Trotzdem enthält der gesetzliche Rahmen interessante neue Instrumente wie die Fonds zur Förderung der Innovation oder die Idee einer stärkeren Unterstützung der Renovationen durch die Gemeinschaft.
Familienzulagen
Eine Erhöhung einzig und allein zulasten der Wirtschaft ist nicht vertretbar
Für eine Erhöhung der Familienzulagen eintreten ist das eine. Etwas anderes ist es, dem Grossen Rat vorzuschlagen, den paritätischen Grundsatz der Finanzierung einer solchen Erhöhung aufzugeben. Die Idee an sich ist bereits inakzeptabel, da die paritätische Beteiligung die Grundlage einer soliden Sozialpartnerschaft bildet. Der Vorschlag wollte fortschrittlich sein. Wenn er so formuliert wird, kann er jedoch nur mit aller Kraft bekämpft werden!