Das neue kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen – Der Preis ist künftig nicht mehr das einzige Zuschlagskriterium

Das neue kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und seine Verordnung wurden in diesem Jahr vom Grossen Rat angenommen und sollten im Januar 2024 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung, die es der Branche ermöglicht, von der Einbeziehung weiterer Kriterien in die Ausschreibung zu profitieren, um den Preis, der sich nach 25 Jahren Dominanz als leer erwiesen hat, zu dekorrelieren. Neben dem Preis werden ebenso entscheidende Aspekte wie die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und die gute Praxis in Bezug auf die Ausbildung berücksichtigt.

Das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das im Januar 2024 in Kraft treten soll, bildet einen umfassenderen gesetzlichen Rahmen. Der Preis bleibt bei der Vergabe eines Auftrags zwar immer noch ein Kriterium, aber auch die Qualität muss künftig im gleichen Mass berücksichtigt werden. Ausserdem haben die Bauherren bei den Unternehmen auch der Nachhaltigkeit sowie den Aspekten in Zusammenhang mit den Sozialleistungen und der Ausbildung Beachtung zu schenken. Diese neue Gesetzgebung soll auf dem Markt auch eine Chancengleichheit garantieren. Der Direktor des WBV, Serge Métrailler, analysiert und erläutert die Tragweite dieses neuen Gesetzes. Interview.

Was ist die wichtigste Änderung, die durch diese Gesetzesänderung bewirkt wird ?

Es handelt sich in erster Linie um eine ambitiöse Änderung, indem über eine stärkere Berücksichtigung der guten Praxis im öffentlichen Beschaffungswesen eine bessere Regulierung der Branche bezweckt wird. Wir setzten uns sehr früh und stark für diese Änderungen ein, indem wir insbesondere bereits vor der Änderung des Bundesgesetzes eine Motion einreichten. Damit wollten wir sicherstellen, dass der gesetzliche Rahmen zu einem echten Instrument für die Einhaltung fairer Reglen für alle Unternehmen wird. Dabei ging es nicht darum, diejenigen Akteure zu bestrafen, die nicht alle künftigen Kriterien erfüllen. Mit der Förderung der Unternehmen, die sich für die Verbesserung dieser verschiedenen Aspekte einsetzen, sollte vielmehr ein Anreiz geschaffen werden.

Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass sich die Branche für die Einführung einer bemerkenswerten Innovation in der neuen Verordnung einsetzte. Sie enthält nämlich eine Bestimmung für die Baustellen des Tiefbaus, die besagt, dass die Mengenangaben im Angebot «eine Schätzung» sind und dass der Preis des Angebots und der Endpreis unterschiedlich ausfallen können. Auf der Grundlage der Rechtsprechung betreffend die Kostenvoranschläge der Architekten, bei denen eine Überschreitung von 5 % akzeptiert wird, sollte die Beurteilung der Preisdifferenz angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Mengen und die entsprechende Preisfluktuation nicht stark ins Gewicht fallen. Dank dieser innovativen Lösung für diese Schwankungen sollte es möglich sein, sich insbesondere auf das Kriterium der Qualität zu konzentrieren, was in meinen Augen mehr als wichtig ist für diese Art von Arbeiten.

Serge Métrailler

Direktor WBV

Welche neuen Kriterien werden im Zuschlagsverfahren genau berücksichtigt und was wird dadurch konkret gefördert?

Neben dem Preis und der Qualität geht es künftig darum, einige andere Kriterien aufmerksam zu befolgen. Es handelt sich dabei um die Nachhaltigkeit und die Ausbildung, aber auch um die Kapazität des Unternehmens in Bezug auf die Personalressourcen, die Strukturen und die Finanzen.

Mit diesen Kriterien werden die gut etablierten und strukturierten Unternehmen gefördert, die eine Unternehmenspolitik betreiben, die auf Fachkenntnissen, Knowhow und sozialen Kompetenzen beruht. Da der Preis nicht mehr mit dem Einsatz für Qualität und Nachhaltigkeit in Zusammenhang steht, werden auch bessere Beziehungen und eine einvernehmliche Arbeitsausführung möglich.

Im Wallis können somit lokale Unternehmen bevorzugt werden, die der Bevölkerung eine Dienstleistung anbieten. Dank dieser neuen Instrumente erhalten sie auch die verdiente Wertschätzung. Natürlich hat der Mensch das letzte Wort, aber ich vertraue auf den gesunden Menschenverstand unserer Politiker.

Wie werden die Aspekte der nachhaltigen Entwicklung beurteilt ?

Die Frage der nachhaltigen Entwicklung ist äusserst komplex. Sogar die Experten sind sich nicht immer darüber einig, welche Kriterien prioritär berücksichtigt werden sollten. Aber es geht auf kantonaler Ebene insbesondere um die geografische Nähe des Unternehmens zum auszuführenden Projekt, damit Umweltbeeinträchtigungen in Zusammenhang mit unnötigen Anfahrtswegen von ausserkantonalen Unternehmen vermieden werden. Dazu kommen noch die Sicherheitsaspekte sowie die Abnutzung der Infrastrukturen.

Ausserdem wird von ausserkantonalen Unternehmen weder für das Projekt noch für unseren Kanton ein Mehrwert generiert. Mit durchschnittlich 18 Mitarbeitenden pro Unternehmen sind die Walliser Akteure der Bauwirtschaft durchaus in der Lage, die Arbeiten öffentlicher Projekte auszuführen. Zudem sollte der Kanton den Bauherren und den Unternehmen ein digitales Instrument zur Berechnung der CO2-Bilanz auf der Baustelle, für den Materialtransport, für Maschinen und Personal zur Verfügung stellen.

Und in Bezug auf die Bereiche Bildung und Struktur?

In Bezug auf die Bildung möchten wir natürlich diejenigen Unternehmen bevorzugen, die sich für den Nachwuchs einsetzen. Angesichts der anhaltenden Problematik des Mangels an Fachkräften handelt es sich um einen besonders wichtigen Punkt. Es muss darauf geachtet werden, dass diese Lehrbetriebe mit den neusten Techniken vertraut sind. Die Weitergabe des überlieferten Wissens ist wichtig, aber die ständige Entwicklung muss zwingend berücksichtigt werden. Betreffend die Struktur der Unternehmen ist sicherzustellen, dass alle die Gesamtarbeitsverträge einhalten und die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeitenden bezahlen.

Wie kann die Einhaltung der guten Praxis insbesondere beim letztgenannten Punkt kontrolliert werden?

Die Unternehmen müssen von sich aus die Bauherren über all diese Elemente informieren. Bei Betrug können natürlich Sanktionen ausgesprochen werden. Wenn zum Beispiel bemerkt wird, dass ein Unternehmer zu einem oder mehreren Kriterien falsche Angaben gemacht hat, kann er für eine gewisse Dauer von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In Bezug auf die Strukturen der Unternehmen und die Einhaltung der GAV setzen wir unser Vertrauen weiterhin auf die paritätischen Kommissionen, die mit diesen Kontrollen beauftragt sind. Sie werden ausserdem zu einer gewissen Reaktivität aufgefordert und verfügen über eine Frist von zehn Tagen, um die Behörden über festgestellte

Wie kann sichergestellt werden, dass das neue Gesetz von allen betroffenen Parteien ab Inkrafttreten umgesetzt wird?

Der Staat hat sich diesbezüglich verpflichtet, für Bauherren und Unternehmer Seminare zu organisieren und Regeln einer guten Praxis auszuarbeiten, damit alle diesen neuen gesetzlichen Rahmen nutzen und einhalten können. In diesem Sinn begrüssen wir die Anstrengungen des Kantons zur Begleitung der Akteure der Branche bei dieser Reflexion.

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