Ausbildung
- Dauer: 2 Jahre
- Praktische Ausbildung: In einem Bauunternehmen
- Schulische Ausbildung: 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
- Fächer: Berufskenntnisse, Fachzeichnen und Fachrechnen
- Überbetriebliche Kurse: 48 Tage im Atelier
- Titel: Baupraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Lehrvertrag
Der nationale Lehrvertrag betrifft alle Berufsbildungen von drei oder vier Jahren der beruflichen Grundbildung mit eidgenössische Fähigkeitszeugnisse sowie alle zwei jährigen Grundbildungen mit eidgenössischen Berufsattest.
Ausbildungsunternehmen müssen über eine vom Kanton ausgestellte Ausbildungsgenehmigung verfügen, um einen Lehrvertrag abschliessen zu können.
Zuständige Behörde
Dienststelle für Berufsbildung
Planta 1, Postfach 478
1951 Sitten
> Mehr Infos – Dienststelle für Berufsbildung
Berufsbildungsverordnung
Vollständige Dokumentation für Ausbildner
Verordnung die berufliche Grundbildung des SBFI für Maurer/Maurerin und Baupraktiker/Baupraktikerin
Bildungsplan
- Umsetzung und Festigung der Parxis im Lehrbetrieb
- Handwerkliche Fähigkeiten in den überbetrieblichen Kursen
- Theoretischer Grundkenntnisse an der Berufsfachschule
Bildungsbericht
- Gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung (Art. 14) ist das Erstellen eines Bildungsberichts pro Semester obligatorisch. Der/die Verantwortliche des Lehrbetriebs muss den Bildungsbericht spätestens einen Monat nach Ende des Schulsemesters erstellen. Der Bildungsbericht wird mit den Lernenden besprochen. Gezielte Massnahmen werden festgelegt.
Handbuch für Ausbildungsleiter
- Diese Handbuch wurde für Ausbildungsleiter herausgegeben. Es umfasst die folgenden Themen: Auswählen und Einstellung; Vorbereitung der Erstausbildung im Unternehmen und Anfang des Lernprozesses; Lehren und Lernen im Unternehmen. Andere Informationen werden durch grafische Elemente illustriert. Wie zum Beispiel: Literatur, Broschüren, home pages, Rechtsdokumente, Adresse der Informations- und Beratungsstellen, Telefonnummern, zusätzliche Informationsquellen, etc.