Maurer / Maurerin EFZ

Im Bauwesen führen Sie sowohl Neubauten als auch Sanierungen und Restaurierungen von Bauwerken durch. Sie arbeiten im Team, verarbeiten Materialien nach Bauplänen, handwerklich oder mit modernen Maschinen. Sie sind oft im Freien - auch bei Regen, Kälte oder großer Hitze - und arbeiten gerne im Team. Häufig müssen Sie Arbeiten in der Höhe ausführen.

AVE Yves Hugo 29 AOUT 2019 (OLIVIER MAIRE)

Ausbildung

  • Dauer: 3 Jahre
  • Praktische Ausbildung: In einem Bauunternehmen 
  • Schulische Ausbildung: 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
  • Fächer: Berufskenntnisse, Fachzeichnen, Fachrechnen
  • Überbetriebliche Kurse: 72 Tage im Atelier
  • Titel: Maurer/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Berufsmatura: während oder nach der Lehre

Was sie darüber sagen

YVES HUGO, Maurerlehrling

“Ich bin stolz darauf, das Ergebniss meiner Arbeit zu sehen”

Ich liebe diesen Beruf, denn auf der Baustelle kommen Personen verschiedener Berufe, Gemeinschaften und somit Sprachen miteinander in Kontakt. Mir gefällt es vor allem im Freien zu arbeiten. Am Abend bin ich vor allem stolz auf das, was ich im Laufe des Tages konkret erarbeitet habe. Es ist auch eine Anerkennung, wenn man die Zufriedenheit des Kunden sieht. Schliesslich finde ich es sehr motivierend, die in der Schule gelernte Theorie in die Praxis umzusetzen und vorwärtszukommen.

Lehrvertrag

Der nationale Lehrvertrag betrifft alle Berufsbildungen von drei oder vier Jahren der beruflichen Grundausbildung mit eidgenössische Fähigkeitszeugnisse sowie alle zwei jährigen Grundausbildungen mit eidgenössischen Berufsattest.

Ausbildungsunternehmen müssen über eine vom Kanton ausgestellte Ausbildungsgenehmigung verfügen, um einen Lehrvertrag abschliessen zu können.

Zuständige Behörde

Dienststelle für Berufsbildung
Planta 1, Postfach 478 
1951 Sitten

Mehr Infos – Dienststelle für Berufsbildung -> Lehrvertrag

Berufsbildungsverordnung

Vollständige Dokumentation für Ausbilder

Verordnung über die berufliche Grundbildung des SBFI für Maurerin/Maurer und Baupraktikerin/Baupraktiker

Bildungsplan

  • Umsetzung und Festigung in der Praxis im Lehrbetrieb
  • Handwerkliche Fähigkeiten durch die überbetrieblichen Kursen 
  • Theoretischer Grundkenntnisse Berufsfachschule

Bildungsbericht

  • Gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung (Art. 14) ist das Erstellen eines Bildungsberichts pro Semester obligatorisch. Der/die Verantwortliche des Lehrbetriebs muss den Bildungsbericht spätestens einen Monat nach Ende des Schulsemesters erstellen. Der Bildungsbericht wird mit den Lernenden besprochen. Gezielte Massnahmen werden festgelegt.

Handbuch für die Bildungsverantwortlichen 

  • Das neue Handbuch für Berufsbildende wurde von 38 auf 9 Seiten gekürzt und mit praxiserprobten Checklisten z.B. für Vorstellungs- oder Konfliktgespräche ergänzt. Von der Auswahl der Lernenden bis zur Abschlussfeier des Qualifikationsverfahrens finden Interessierte alle relevanten Informationen.

> Weitere Informationen auf der SSE-Website

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