Ausbildung
- Dauer: 3 Jahre
- Praktische Ausbildung: In einem Strassenbau-Unternehmen
- Schulische Ausbildung: 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
- Fächer: Berufskenntnisse, Fachzeichnen, Fachrechnen
- Überbetriebliche Kurse: 72 Tage im Atelier
- Titel: Strassenbauer/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Berufsmatura: während oder nach der Lehre
Lehrvertrag
Der nationale Lehrvertrag betrifft alle Berufsbildungen von drei oder vier Jahren der beruflichen Grundbildung mit eidgenössische Fähigkeitszeugnisse sowie alle zwei jährigen Grundbildungen mit eidgenössischen Berufsattest.
Ausbildungsunternehmen müssen über eine vom Kanton ausgestellte Ausbildungsgenehmigung verfügen, um einen Lehrvertrag abschliessen zu können.
Zuständige Behörde
Dienststelle für Berufsbildung
Planta 1, Postfach 478
1951 Sitten
> Mehr Infos – Dienststelle für Berufsbildung
Berufsbildungsverordnung
Vollständige Dokumentation für Ausbildner
Verordnung die berufliche Grundbildung des SBFI für Strassenbauer/in EFZ
Bildungsplan
- Umsetzung und Festigung in die Praxis im Lehrbetrieb
- Handwerkliche Fähigkeiten durch die übertrieblichen Kurse
- Theoretischer Unterbau durch die Berufsfachschule
Bildungsbericht
- Gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung (Art. 14) ist das Erstellen eines Bildungsberichts pro Semester obligatorisch. Der/die Verantwortliche des Lehrbetriebs muss den Bildungsbericht spätestens einen Monat nach Ende des Schulsemesters erstellen. Der Bildungsbericht wird mit den Lernenden besprochen. Gezielte Massnahmen werden festgelegt.