Ausbildung
- Dauer: 2 Jahre
- Praktische Ausbildung: in einem Strassenbau-Unternehmen
- Schulische Ausbildung: 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
- Fächer: Berufskenntnisse, Fachzeichnen, Fachrechnen
- Überbetriebliche Kurse: 48 Tage im Atelier
- Abschluss: Strassenbaupraktiker/in EBA
Lehrvertrag
Der nationale Lehrvertrag betrifft alle Berufsbildungen von drei oder vier Jahren der beruflichen Grundbildung mit eidgenössische Fähigkeitszeugnisse sowie alle zwei jährigen Grundbildungen mit eidgenössischen Berufsattest.
Ausbildungsunternehmen müssen über eine vom Kanton ausgestellte Ausbildungsgenehmigung verfügen, um einen Lehrvertrag abschliessen zu können.
Zuständige Behörde
Dienststelle für Berufsbildung
Planta 1, Postfach 478
1951 Sitten
> Mehr Infos – Dienststelle für Berufsbildung
Berufsbildungsverordnung
Vollständige Dokumentation für Ausbildner
Verordnung über die Berufliche Grundbildung des SBFI für Strassenbaupraktiker/in EBA
Bildungsplan
- Umsetzung und Festigung in die Praxis im Lehrbetrieb
- Handwerkliche Fähigkeiten in den überbetrieblichen Kursen
- Theoretische Grundkenntnisse an der Berufsfachschule
Bildungsbericht
- Gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung (Art. 14) ist das Erstellen eines Bildungsberichts pro Semester obligatorish. Der/die Verantwortliche des Lehrbetriebs muss den Bildungsberichts spätestens einen Monat nach Ende des Schulsemesters erstellen. Der Bildungsbericht wird mit den Lernenden besprochen. Gezielte Massnahmen werden fesgelegt.