Im Rahmen des Masterplans 2030 werden mehrere Ausbildungsgänge vertieft revidiert. Bezweckt wird die Aktualisierung der Programme und der Prüfungsmodalitäten. Betroffen sind die Berufe Bauvorarbeiter/in, Baupolier/in sowie, nur in Bezug auf die Prüfungen, Bauführer/in und Baumeister/in.
Nach diesen verschiedenen Aktualisierungen ermöglichen die Bildungsprogramme somit, mit den künftigen Marktbedürfnissen in Einklang zu bleiben. Eine notwendige Garantie, damit gewährleistet werden kann, dass das Bauhauptgewerbe künftig über genügend gut qualifiziertes und ausgebildetes Personal verfügt.
Änderungen und wichtige Daten
Ab 2024 wird die Ausbildung zum Bauführer/zur Bauführerin berufsbegleitend angeboten. Sie dient als Vorbereitung auf die höhere Fachprüfung (HFP). Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung darf der geschützte Titel «Bauführer/in mit eidgenössischem Diplom» verwendet werden.
Der Titel als Vorarbeiter/in – Hoch- oder Tiefbau – wird neu über eine eidgenössische Berufsprüfung erworben. Für die künftigen Bauvorarbeiter/innen finden die Prüfungen im Januar 2025 statt. Der Titel als Bauführer/in wird über eine höhere Fachprüfung erworben.
Am 31. Dezember 2025 laufen die bisherigen Ausbildungsgänge HF, Richtung Bauführung (Spezialisierungen Hochbau, Tiefbau und Bau von Verkehrswegen) bei den Bildungsanbietern aus.
Ab dem 1. Januar 2026 kann das Diplom als Bauführer/ in im Bauhauptgewerbe nur noch über die eidgenössische höhere Fachprüfung erlangt werden. Die ersten Prüfungen finden im Frühling 2026 statt.
Entwicklung der Prüfungsbestimmungen
Die Prüfungsbestimmungen sind auf die Praxis ausgerichtet. Sie müssen konkrete operative, soziale und persönliche Kompetenzen (z.B. Kommunikationskompetenzen) sowie das Thema Resilienz beinhalten.
Diese Kompetenzen sowie die digitale und technische Entwicklung werden in die eidgenössischen Prüfungen integriert. Auch relevante Aspekte in Bezug auf die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung werden berücksichtigt.