Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat der Oberwalliser Standort der Lonza seine Arbeitsstellen von 2500 auf 5000 Angestellte verdoppelt. Dieses bedeutende Wachstum kurbelt die Walliser Wirtschaft in einem strategischen Sektor an. Gleichzeitig führt diese Entwicklung auch zu einer vermehrten Bautätigkeit. Für die Branche stellt sich die zentrale Frage der Einhaltung der Arbeitsbedingungen und im Allgemeinen des Erhalts eines gesunden Wirtschaftsund Industriegefüges, in dem die ethischen Vorschriften eingehalten werden und ein gerechter Wettbewerb gewährleistet ist. Deshalb müssen die Gesamtarbeitsverträge (GAV) des Kantons eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist die Arbeit des Verbands zur Verstärkung der Baustellenkontrollen (VVBK) vor Ort von grosser Bedeutung.
«Wir verfolgen die Entwicklung der Lonza in Visp seit 2019, als wir unsere Vereinbarung ausarbeiteten», präzisiert Paul Bovier, Präsident des VVBK. «Einer der wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung hält fest, dass der GAV am Ort der Arbeitsausführung, also im Wallis, massgebend ist, und zwar unabhängig vom Sitz der Unternehmen, die auf den Baustellen arbeiten.»
Damit können die Risiken eines Lohndumpings begrenzt werden. Dies ist bei einem so bedeutenden Projekt besonders wichtig, da der Druck auf die Unternehmen in Bezug auf die Fristen enorm ist. Aufgrund der grossen Nachfrage für die Samstagsarbeit vor Ort ist beschlossen worden, die bestehende Vereinbarung zu überprüfen. «Seit Februar befinden wir uns in einer neuen Diskussionsphase mit der Lonza, um gewisse Bestimmungen der Vereinbarung besser zu definieren», erläutert der Vizepräsident des VVBK, Bernard Tissières. «Auf diesen Baustellen sind zahlreiche Unternehmen tätig. Pro Tag arbeiten bis zu 400 Arbeitnehmer am Standort Visp. In diesem Zusammenhang muss die Tätigkeit möglichst präzis geregelt werden, um eine Anarchie zu verhindern.»
Ausnahmeregelung
Die Diskussionen haben schliesslich zu einer Lockerung der Bedingungen für die Bewilligungen in Bezug auf die Samstagsarbeit geführt, die im August offiziell vom Arbeitgeber angenommen und von allen paritätischen Berufskommissionen der Branche genehmigt worden sind. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass die Samstagsarbeit im Wallis verboten ist. Die Unternehmen, welche an Samstagen arbeiten müssen, können jedoch ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen. Wenn das Gesuch alle für die Kontrolle notwendigen Unterlagen enthält, wird eine Bewilligung ausgestellt. Die Lonza garantiert im Übrigen die Übernahme der Bussen an Firmen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Diese Vereinbarung bleibt eine Ausnahme: Für andere Bauprojekte ist ein solches Abkommen nicht vorgesehen.
«Die Unternehmen, die alle Voraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit, an vier Samstagen zu arbeiten, bevor sie ein neues Gesuch mit den entsprechenden Belegen einreichen müssen», fügt Paul Bovier an. «Wir haben der Lonza jedoch klar mitgeteilt, dass das Arbeitsprogramm prinzipiell an fünf und nicht an sechs Tagen pro Woche ausgeführt werden muss, damit die Walliser Gesamtarbeitsverträge nach Möglichkeit eingehalten werden. Im Wallis arbeiten die Unternehmen an Samstagen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bilden dringende Arbeiten, für welche die zuständige paritätische Kommission über unsere Plattform www.travaildusamedi.ch eine Bewilligung erteilen kann. Der VVBK muss für die Kontrollen vor Ort über geschultes Personal verfügen. Im Allgemeinen können wir feststellen, dass die Unternehmen, die an einem Samstag arbeiten, die Vorschriften einhalten. Unsere Kontrollen tragen natürlich auch dazu bei, dass die Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Tätigkeit vorschriftsgemäss erfolgt.»
Die Vereinbarung des VVBK mit der Lonza betrifft ausschliesslich die Investitionsarbeiten des Pharmalieferanten, also diejenigen Arbeiten, welche die Weiterentwicklung und den Ausbau der Tätigkeit bezwecken. Die Unterhaltsarbeiten an den bestehenden Infrastrukturen sind von der Vereinbarung, die ausserdem bis 2028 verlängert werden sollte, nicht betroffen.