Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG) und des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 11. September 2008 (AGFamZG) sind anwendbar.
Die Arbeitgebermitglieder
- des Walliser Baumeisterverbands (WBV)
- des Verbands der Walliser Kies- und Betonindustrie (VWKB)
- des Verbands der Walliser Plattenleger-Unternehmungen (VWPU)
haben diese zwischenberufliche Kasse für Familienzulagen unter dem Namen CAFIB gegründet.
Im Verhältnis zu den ausbezahlten Löhnen erhebt die Kasse die nötigen Beiträge, um den Betrag der Zulagen, den jährlichen Beitrag an den kantonalen Familienfonds, die Verwaltungskosten und die Errichtung des gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds zu decken.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Organisation
Verwaltungsrat
- Stephan Imboden, Präsident, Mitglied seit 1997, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Nicolas Chablais, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Frédéric Lambiel, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Christian Luyet, Mitglied seit 2020, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Laurence Jaquet-Proz, Mitglied seit 2023, Vertreterin der Arbeitnehmer, SKV
- Bernard Tissières, Mitglied seit 2012, Vertreter der Arbeitnehmer, ICG
- Stefan Volken, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Blaise Carron, Mitglied seit 2022, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
- Frédéric Debons, seit 2022, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
Leistungen
Die Familienzulage wird gemäss folgender Skala pro Kind ausbezahlt:
Kinderzulagen:
CHF 305.- pro Monat für die ersten beiden Kinder
CHF 405.- pro Monat ab dem dritten Kind
Ausbildungszulagen:
CHF 445.- pro Monat für die ersten beiden Kinder
CHF 545.- pro Monat ab dem dritten Kind
Bei Geburt oder Tod eines Kindes, dessen Geburt oder Tod in einem Verzeichnis eines Schweizer Zivilstandsamts eingetragen ist, oder bei der Aufnahme eines Kindes in einer Familie in der Schweiz zahlt die Kasse einen Betrag von CHF 2’000.- aus. Dieser Betrag wird bei mehrfachen Geburten, Todesfällen oder Aufnahmen um 50 % erhöht.
Auszahlung der Leistungen
Die Zulage und die Geburtszulage werden dem Arbeitnehmer zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.
Statuten und Reglement
Kontakte
Haben Sie noch Fragen zur Walliser Familienzulagenkasse des Hoch- und Tiefbaugewerbes? Fehlt Ihnen noch ein Formular? Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Gerne versuchen wir, Ihre Erwartungen im Rahmen unserer Möglichkeiten und innert kürzester Frist zu erfüllen.
Yvan Jollien Direktor Tel. 027 327 32 16 yjollien@ave-wbv.ch | |
Céline Schuh Direktionsassistentin Tel. 027 327 32 54 cschuh@ave-wbv.ch | |
Philippe Troillet [französisch] Tel. 027 327 32 35 ptroillet@ave-wbv.ch | |
Lindsay Lopes [französisch] Tel. 027 327 32 77 llopes@ave-wbv.ch | |
Islam Kryeziu [deutsch] Tel. 027 327 32 37 ikryeziu@ave-wbv.ch |