Die Stiftung RETABAT ist im Jahr 2000 gegründet worden und ist im Wallis tätig. Sie hat eine Vorreiterrolle eingenommen, denn ihr Modell ist in der ganzen Schweiz übernommen worden. Die Stiftung ist bei der Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde AS-SO eingetragen. Sie beteiligt sich allerdings nicht an der Durchführung der durch das BVG eingeführten obligatorischen beruflichen Vorsorge, da sie vorgezogene Leistungen anbietet. Die Kasse wird jedoch nach sämtlichen Prinzipien der obligatorischen beruflichen Vorsorge hinsichtlich der Strenge des Managements, der Kontrollen und der Überwachung der Risiken verwaltet. Im Jahr 2014 hat die RETABAT das Finanzierungsmodell der Verteilung des Vorsorgekapitals eingeführt. Dieses verpflichtet die Kasse dazu, genügend Reserven zu bilden, damit die Finanzierung sämtlicher künftiger Leistungen garantiert ist.
Die Arbeitnehmer, die dem GAV RETABAT unterstellt sind und bei einem Unternehmen arbeiten, das Mitglied der Stiftung ist, können frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter von einer Frühpension profitieren. Die übrigen Angestellten können, wenn das Mitgliederunternehmen sie freiwillig angeschlossen hat, frühestens drei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter Leistungen beziehen.
Die Stiftung ist eine der Sozialkassen, die vom Walliser Baumeisterverband (WBV) verwaltet werden. Sie versichert über 800 Unternehmen mit mehr als 10’000 Angestellten, die im Wallis arbeiten.
Organisation
Der Stiftungsrat ist das höchste Organ der Stiftung RETABAT. Er setzt sich paritätisch aus acht Mitgliedern zusammen, von denen je vier die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vertreten. Die Mitglieder werden von den Stiftungsverbänden bezeichnet. Die Präsidentschaft wechselt alle vier Jahre alternierend.
Das Reglement erlassen und für dessen strikte Anwendung unter Einhaltung der Bestimmungen des GAV sorgen; die Verantwortung für die Verwaltung der Kasse und das Finanzmanagement des Vermögens übernehmen; das Kontrollorgan und den anerkannten Experten bezeichnen. Das sind einige unveräusserliche Aufgaben des Stiftungsrats. Er setzt sich folgendermassen zusammen:
- Frédéric Debons, Präsident, Mitglied seit 2022, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Blaise Carron, Vizepräsident, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
- Frédéric Lambiel, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
- Martin Dremelj, Mitglied seit 2020, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
- Bernard Tissières, Präsident, Mitglied seit 2003, Vertreter der Arbeitnehmer, ICG
- Joël Millius, Mitglied seit 2024, Vertreter der Arbeitgeber, VWPU
- Gianluca Casili, Mitglied seit 2022, Vertreter der Arbeitnehmer, SYNA
- Rinaldo Andereggen, Mitglied seit 2023, Vertreter der Arbeitgeber, WBV
GAV und Reglemente
Eine spürbare Anerkennung für die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft: die Pension mit 60 Jahren! Sie haben sich das gewünscht und der Traum ist mit der Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrags zwischen dem WBV, dem VWPU und den Gewerkschaften über die Frühpension Wirklichkeit geworden.
Ziele
Den Arbeitnehmern der Branche ein würdiges Ende ihrer beruflichen Laufbahn ermöglichen, Arbeitsbedingungen fördern, welche die älteren Arbeitnehmer respektieren, indem ihnen eine Arbeitserleichterung gewährt wird und der Übergang vom Berufsleben in die Pension gefördert wird, gegen Arbeitsunfälle ankämpfen, Erleichterungen bei den Soziallasten bei Krankheit und Invalidität fördern. All diese Ziele werten den Ruf der Branche eindeutig auf und fördern den beruflichen Nachwuchs.
Kontakte
Das Team des WBV steht Ihnen für sämtliche Fragen zur Frühpension RETABAT gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne.
Yvan Jollien Verwalter Tel. 027 327 32 16 yjollien@ave-wbv.ch | |
Céline Schuh Direktionsassistentin Tel. 027 327 32 54 cschuh@ave-wbv.ch | |
Marianne Jacquemet [französisch] Tel. 027 327 32 43 mjacquemet@ave-wbv.ch | |
Agnès Zuber [deutsch] Tel. 027 327 32 19 azuber@ave-wbv.ch |